Die Einschränkung der Redefreiheit für Abgeordnete im Berliner Parlament wäre unter einer Herrschaft der SED oder NSDAP leichter nachzuvollziehen.
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Schon der sogenannte Fraktionszwang, den es rechtlich überhaupt nicht gibt, ist ein glatter Bruch des GG, wie es auch in einem Zeitungsartikel ganz richtig stand. Befremdlicherweise wurde dieser Verfassungsbruch (und möge mir jetzt nicht irgendein Neunmalkluger weismachen wollen, das GG sei keine Verfassung) im Artikel noch in Schutz genommen, weil dies Voraussetzungen für das Funktionieren des Parlamentarismus sei, und in Ausnahmefällen (bei ethischen Grundsatzentscheidungen wie der über die PID) bestehe ja auch kein Fraktionszwang.
Nein, das kann es wirklich nicht sein, das man eine Verfassung hat und ihre Befolgung zur Ausnahme von der Regel macht.
Der Fraktionszwang ist keine gesetzliche Bindung und daher nicht verfassungsfeindlich. Vielmehr ist er notwendig, um politische Stabilität zu wahren.
Weiterhin muss beachtet werden, wie und wo die wirklichen Debatten, Verhandlungen und Entscheidungen ausgetragen werden. Hauptsächliche Orte hierfür sind die Parteigremien und Ausschüsse. Debatten und Wortbeiträe in den Plenarsitzungen haben im Prinzip nur eine wesentliche Funktion; die Vermittlung der PArlamentsarbeit an die Öffentlichkeit. Daher steht die öffentliche Kommunikation und Streitkultur auf dem Spiel. Das kann als Gefahr für die Demokratie bewertet werden, stellt aber kein faschistisches, kommunistisches oder sozialistisches politisches Element im Parlament dar.
Die Redefreiheit wird in Diktaturen unterdrückt, auch im Parlament.
Und das Instrument des Filibuster ist wohl besser? Ich halte vollkommen deregulierte GEschäftsabläufe für unzweckmäßig, zumal nicht nur das Parlament in einer Mediengesellschaft eine Kommunikationsplattform darstellt. Folglich ist die Rede nicht umfangreich der Zensur unterworfen. Das sollte man bei der DIskussion auch nicht vergessen!
Im Bundestag wird nicht um die Begrenzung von stundenlangen Redezeiten verhandelt, sondern um das Verbieten von Reden, die den Fraktionen nicht genehm sind. Das widerspricht dem Sinn des Parlaments (parlare = reden, sprechen).
Übrigens: „Filibuster“ entstammt dem Wort „Freibeuter“ = Pirat. Wir dürfen gespannt sein.
In erster Linie geht es darum, ausgeglichene Redezeiten zu schaffen, da die Opposition, allen voran die SPD, pikiert war, dass zwei Anhänger der Regierungsfraktion zusätzliche Redezeit bekommen ahben, wodurch der Proporzschlüssel nicht eingehalten wurde.
Warum reduzieren Sie denn Sinn des Parlamentes auf seinen Wortstamm?
Worauf soll ich denn den Sinn des Parlaments reduzieren?
Sie sollten es weniger reduzieren, als eine Bandbreite von Aufgaben und Funktionen zu erkennen. Die maßgebliche Arbeit des Deutschen Bundestages findet in den Ausschüssen statt. Die Plenarsitungen dienen nur zur öffentlichen Kommunikation sowie Vermittlung der Arbeitsergebnisse.
Dann könnte man auf die Arbeit des „Parlaments“ im wörtlichen Sinn verzichten.
Warum sollte man darauf verzichten können?
Weil man das Parlament nicht braucht. Die „Reden“ (= Vermittlung der Arbeitsergebnisse) können im Internet veröffentlicht werden.
Parlamente erledigen nicht nur eine Kommunikationsfunktion. Wie bereits erwähnt finden Arbeitsprozesse statt, weswegen man im Übrigen auch vom Arbeitsparlament spricht. Die Plenarsitzungen dienen zur Übermittlung dieser Arbeitsergebnisse und prägen zusätzlich den öffentlichen Diskurs. Darüber hinaus nimmt das Parlament eine bedeutende Rolle in unserem politischem System ein. Aus ihm ergeht sämtliche Legitimation, auch für die anderen Gewalten. Daher kann ich Ihre Forderung in keinster Weise verstehen.
Es sind nicht meine „Forderungen“‚ sondern meine Schlussfolgerungen aus Ihren Statements, die Sie nicht verstehen.